Erbrecht: Keine Ausschlagungsfiktion bei einem Vorausvermächtnis
Hat ein Miterbe, zu dessen Gunsten ein Vorausvermächtnis angeordnet wurde, die Erbschaft bereits angenommen, kann bei Versäumung der ihm zur Annahme des Vermächtnisses gesetzten Frist die Ausschlagungsfiktion des § 2307 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr eintreten; OLG München, Urteil vom 26.07.2017, Az. 7 U 302/17.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer.
05.11.2017
WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Tel.: +49 (0)361 56 56 2-0
Fax.:+49 (0)361 56 56 2-36
E-Mail:
Anfahrt mit dem Auto
Anfahrtsskizze (PDF)
Parkmöglichkeit direkt am Haus (Parkhaus Reglermauer) Routenplaner: Google Maps
-
Abstandnahme vom Pflichtteilsanspruch nach Kenntnis von der Pflichtteilsstrafklausel
Es fehlt an einer ernsthaften Geltendmachung des Pflichtteils, wenn der Pflichtteilsberechtigte den ...
weiterlesen -
Berechnung eines Wohnungsrechts
Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 24.10.2022 (Az. 6 U 11/22) die von der herrschenden Rechtspre...
weiterlesen