Erbrecht: Keine Ausschlagungsfiktion bei einem Vorausvermächtnis

Hat ein Miterbe, zu dessen Gunsten ein Vorausvermächtnis angeordnet wurde, die Erbschaft bereits angenommen, kann bei Versäumung der ihm zur Annahme des Vermächtnisses gesetzten Frist die Ausschlagungsfiktion des § 2307 Abs. 2 S. 2 BGB nicht mehr eintreten; OLG München, Urteil vom 26.07.2017, Az. 7 U 302/17.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer.

05.11.2017

 

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