Berechnung eines Wohnungsrechts
Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 24.10.2022 (Az. 6 U 11/22) die von der herrschenden Rechtsprechung angewendete Berechnungsmethode für ein im Zusammenhang mit einer Grundstücksübertragung lebenslängliches Wohnungsrecht bestätigt.
Danach ist der Jahresnutzwert des Wohnungsrechts als künftig wiederkehrende Leistung mit dem sich nach § 14 Bewertungsgesetz ergebenden Faktor in der bei Vertragsschluss maßgeblichen Fassung zu kapitalisieren. Nur ausnahmsweise ist ein angemessener Abschlag vorzunehmen, wenn der Wohnungsrechtsinhaber bereits bei Vertragsabschluss schwer erkrankt war und daher mit dem baldigen Erlöschen des Wohnungsrechts gerechnet werden musste, dieser Umstand beiden Vertragsschließenden bekannt war und das Wohnungsrecht auch tatsächlich kurze Zeit nach Vertragsschluss erloschen ist.
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