Gesellschaftsrecht

Wir beraten mit mehreren Rechtsanwälten/innen, als Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht oder, insbesondere durch langjährige Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die schwerpunktmäßig im Gesellschaftsrecht tätig waren, zu folgenden Bereichen des Gesellschaftsrechts:

  • Gründung von Personen, Handels- und Kapitalgesellschaften, wie
    Errichtung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG);
  • Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Aktiengesellschaften (AG);
  • Gründung von Vereinen (eingetragener Verein, e. V.) oder von Stiftungen des privaten Rechts.

Hierzu entwerfen wir die erforderlichen Gesellschaftsverträge oder alle sonstigen Verträge, die zur Errichtung einer solchen Gesellschaft erforderlich sind.

  • Umwandlung von Gesellschaften, wie der Formwechsel, die Verschmelzung mehrerer Gesellschaften aufeinander oder die Abspaltung.

Die Geschäftsführer und Vorstände beraten wir zu folgenden Fragen:

  • Abschluss, Änderung und Beendigung von Anstellungsverträgen, Berufung in das organschaftliche Amt,
  • Haftung des Geschäftsführers/Vorstandes, Vermeidung von Haftungsrisiken.

Wir übernehmen auch die forensische (gerichtliche) Vertretung und Beratung der Gesellschafter, Gesellschaften und ihrer Vertretungsorgane in streitigen Auseinandersetzung, wie

  • Gesellschafterstreit, Ausschluss von Gesellschaftern, Einziehung von Geschäftsanteilen, Liquidation oder Auflösung der Gesellschaft,
  • Nichtigkeits- und Anfechtungsklagen gegen Gesellschafterbeschlüsse,
  • Abberufung des Geschäftsführers, Vorstandes, Beendigung oder Kündigung des Anstellungsvertrages.

Wir beraten und begleiten unsere Mandanten bei der

  • Unternehmensnachfolge, Aufnahme neuer Gesellschafter, Verkauf des Unternehmens,
  • Mergers &Acquisitions (M & A) – Unternehmenskauf.

In diesen Bereichen beraten wir durch

  • Gestaltung der entsprechenden Verträge, erbrechtliche Gestaltung,
  • Due Diligence-Prüfung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen,
  • Unternehmensbewertung und steuerrechtliche Gestaltung, dies in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern.

Rechtsanwälte

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