Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht im eigentlichen Sinne ist in dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und weiteren Nebengesetzen geregelt. Es legt fest, in welchem Umfang wettbewerbliche Maßnahmen durchgeführt werden dürfen und wann die Grenze zum unlauteren Wettbewerb überschritten wird. Gerade bei der Konzeption und Gestaltung von Werbemaßnahmen ist das Wettbewerbsrecht stets im Auge zu behalten, um nicht späteren Abmahnungen ausgesetzt zu sein.

Wir beraten Werbeagenturen, Handels- und Dienstleistungsunternehmen, Markenartikler bei der Gestaltung ihrer Werbekonzepte.

Im Falle von Wettbewerbsverstößen vertreten wir unsere Mandanten bei

  • Abmahnung gegen Wettbewerbsverstöße Dritter, Abwehr unberechtigter Abmahnungen,
  • Durchführung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, insbesondere Antrag auf Erlass einstweiliger Verfügungen,
  • Durchführung der Klageverfahren.

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