Urheberrecht

Das Urhebergesetz schützt die kreative Leistung von Künstlern, Filmschaffenden, Schriftstellern, Fotografen, Werbeagenturen und weiteren. Geschützt wird ein Werk in seiner bestimmten kulturellen Geistesschöpfung wie Schriftwerke, Musikstücke, Lichtbilder (Recht am eigenen Bild), Computerprogramme, Werke der darstellenden und der angewandten Kunst.

Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte beraten wir diese Berufsgruppen mit ihren Werken. Geradezu massenhaft wird das Urheberrecht in den Filesharing-Fällen, nämlich dem Down- und Upload durch Tauschprogramme von Musikstücken und Filmen, zur Anwendung. In diesen Fällen vertreten wir häufig die abgemahnten Bürger zur Abwehr unberechtigter oder überzogener Abmahnungen.

Lizenzverträge ermöglichen die rechtmäßige Nutzung fremder Werke. Wir entwerfen und beraten unsere Mandanten bei der Gestaltung solcher Verträge.

Im November 2013 hat der Gesetzgeber das „Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes“ erlassen. Eine wesentliche Änderung war die Ersetzung des Begriffs „Geschmacksmuster“ durch „Design“. Der hergebrachte Begriff des Geschmacksmusters war missverständlich: Nicht der gute Geschmack war schutzfähig, sondern die designerische Gestaltung eines Produkts. Dementsprechend sind die Gesetzesbegriffe geändert worden in: „Design-Recht“, „Design-Gesetz“. Das „Design“ für das geschützte Muster oder Modell, „eingetragenes Design“ oder auch „Designstreitigkeiten“.

Ein Design kann registriert werden bei dem

  • bei dem Deutschen Patent- und Markenamt
  • bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle)
    • HABM
  • bei der World Intellectual Property Organization – WIPO.

Wir beraten Sie zum rechtlichen Schutz von Designs und deren Registrierung nationaler, europäischer und internationaler Ebene bei den oben genannten Ämtern.

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