Abstandnahme vom Pflichtteilsanspruch nach Kenntnis von der Pflichtteilsstrafklausel

Es fehlt an einer ernsthaften Geltendmachung des Pflichtteils, wenn der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil ohne anwaltliche Vertretung fordert und er von seiner Forderung wieder Abstand nimmt, nachdem ihm das Testament, das eine Pflichtteilsstrafklausel enthält, vorgelegt wird (OLG Hamm, Beschluss vom 29.03.2022).

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Wemmer

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