Wohnungsmietrecht: Formularmäßige Klausel über Rechtzeitigkeit des Zahlungseingangs ist unwirksam
Am 05.10.2016 hat der Bundesgerichtshof, Az. VIII ZR 222/15, ein Urteil gefällt, das im Wohnraummietrecht von weitreichender Bedeutung ist. Der Bundesgerichtshof hat die in zahlreichen Formularmietverträgen enthaltene Klausel, wonach es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes ankommt, für unwirksam erklärt. Der Mieter zahlt rechtzeitig, wenn er seiner Bank den Zahlungsauftrag bis zum 3. Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt, vorausgesetzt, sein Konto ist ausreichend gedeckt.
Anmerkung 1: Dieses Urteil führt u.a. dazu, dass zahlreiche Abmahnungen wegen unpünktlicher Mietzahlung und etwaig damit im Zusammmenhang stehende Kündigungen unwirksam sind.
Anmerkung 2: Im Bereich des Gewerberaummietrechts dürfte die betreffende Formularklausel weiterhin wirksam sein. Hietzu liegt bereits eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24.06.1998, Az. XII ZR 195/96, vor.
Text erstellt von Michael Wemmer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
10.01.2017
WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Tel.: +49 (0)361 56 56 2-0
Fax.:+49 (0)361 56 56 2-36
E-Mail:
Anfahrt mit dem Auto
Anfahrtsskizze (PDF)
Parkmöglichkeit direkt am Haus (Parkhaus Reglermauer) Routenplaner: Google Maps
-
Notarielles Nachlassverzeichnis
Ein notarielles Nachlassverzeichnis, das der Erbe dem Pflichtteilsberechtigten vorlegen muss, ist un...
weiterlesen -
Nachweis der Testamentserrichtung durch Vorlage einer Kopie möglich?
Grundsätzlich ist zum Nachweis eines testamentarisch verfügten letzten Willen des Erblassers dem N...
weiterlesen