Öffentliches Recht / Abgabenrecht / Kommunalabgabenrecht: Abwasserbeiträge

Kommunalabgabenrecht, Abwasserbeiträge – Zur Zulässigkeit des kombinierten Grundstücksflächen- und Geschossflächenmaßstabs bei Grundstücken, denen nach dem Planungskonzept des Aufgabenträgers nur eine Anschlussmöglichkeit an die reine Schmutzwasser- oder Fäkalschlammentsorgung geboten wird

Der 4. Senat des Thüringer Oberverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.11.2015, Az.: 4 KO 252/12 (noch nicht rechtskräftig) unter anderem entschieden, dass die Anwendung des kombinierten Grundstücksflächen- und Geschossflächenmaßstabs zur Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes für die Herstellung einer öffentlichen Entwässerungseinrichtung auch bei denjenigen beitragsfähigen Grundstücken rechtlich zulässig ist, die nach dem Planungskonzept des Aufgabenträgers nur an die reine Schmutzwasser- oder Fäkalschlammentsorgung angeschlossen sind oder werden sollen.

Das OVG stellte in seinem Urteil auch fest, dass die entsprechenden Regelungen in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Zweckverbandes rechtmäßig sind.

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