Ist ein Erlassvertrag hinsichtlich des Pflichtteils des behinderten Beziehers von Sozialleistungen sittenwidrig?

Nein, nach Auffassung des OLG Hamm ist der Verzicht eines geschäftsfähigen behinderten Menschen auch im Rahmen eines nach dem Erbfall mit dem Erben abgeschlossenen Erlassvertrages nicht sittenwidrig und damit wirksam. Es gibt keine Pflicht, zu erben oder sonst etwas aus dem Nachlass anzunehmen, so das Gericht in seinem Urteil vom 09.11.2021, AZ. 10 U 19/21.

 

Mitgeteilt von Michael Wemmer

Fachanwalt für Erbrecht

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