Erbrecht: Zum Umfang des Auskunftsrechts der Erben gegenüber dem Bevollmächtigten des Erblassers
Erfolgt die Erteilung einer Vollmacht aufgrund eines besonderen Vertrauens, liegt in der Regel kein rechtliches Auftragsverhältnis vor, und der Bevollmächtigte ist gegenüber den Erben nicht zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verpflichtet, so das OLG Köln in seinem Beschluss vom 11.05.2017, Az.: 16 U 99/16.
Anmerkung: Hier werden in der Literatur und Rechtsprechung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Meines Erachtens geht das OLG zu weit, denn eigentlich wird fast jede Vollmacht nur dann erteilt, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Zumindest bei außergewöhnlichen Geschäften sollte der Bevollmächtigte auskunftspflichtig sein.
Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer.
WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Tel.: +49 (0)361 56 56 2-0
Fax.:+49 (0)361 56 56 2-36
E-Mail:
Anfahrt mit dem Auto
Anfahrtsskizze (PDF)
Parkmöglichkeit direkt am Haus (Parkhaus Reglermauer) Routenplaner: Google Maps
-
Abstandnahme vom Pflichtteilsanspruch nach Kenntnis von der Pflichtteilsstrafklausel
Es fehlt an einer ernsthaften Geltendmachung des Pflichtteils, wenn der Pflichtteilsberechtigte den ...
weiterlesen -
Berechnung eines Wohnungsrechts
Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 24.10.2022, 6 U 11/22, die von der herrschenden Rechtsprechun...
weiterlesen