Erbrecht: Zum Umfang des Auskunftsrechts der Erben gegenüber dem Bevollmächtigten des Erblassers

Erfolgt die Erteilung einer Vollmacht aufgrund eines besonderen Vertrauens, liegt in der Regel kein rechtliches Auftragsverhältnis vor, und der Bevollmächtigte ist gegenüber den Erben nicht zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verpflichtet, so das OLG Köln in seinem Beschluss vom 11.05.2017, Az.: 16 U 99/16.

Anmerkung: Hier werden in der Literatur und Rechtsprechung sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten. Meines Erachtens geht das OLG zu weit, denn eigentlich wird fast jede Vollmacht nur dann erteilt, wenn ein besonderes Vertrauensverhältnis besteht. Zumindest bei außergewöhnlichen Geschäften sollte der Bevollmächtigte auskunftspflichtig sein.

Dieser Beitrag wurde erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer.

 

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