Erbrecht: Wirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments wieder miteinander Verheirateter
Lässt sich ein Ehepaar scheiden, so wird ein gemeinschaftliches Testament unwirksam, wenn die Ehe vor dem Todes des Erblassers geschieden wurde. Etwas anderes gilt nur, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Fortgeltung des Testaments gewollt hat.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte über die Fortgeltung eines Ehegattentestaments zu entscheiden, nachdem die Ehe geschieden wurde und die Partner Jahre später sich erneut verheirateten. Das Oberlandesgericht kam zu dem Ergebnis, dass sich aus den Gesamtumständen ergeben könne, dass ein innerhalb der ersten Ehezeit errichtetes, zwischenzeitlich nicht widerrufenes gemeinschaftliches Ehegattentestament weiterhin gültig sei, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.03.2017, 3 Wx 186/16.
Text erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer
Fachanwalt für Erbrecht
30.06.2017
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