Erbrecht: Wirksame Einsetzung eines Alleinerben

Ist in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament die Bestimmung enthalten: „Nach dem Tod des zuletzt versterbenden Ehegatten soll derjenige, der den zuletzt versterbenden Ehegatten begleitet und gepflegt hat, der Alleinerbe sein“, liegt hierin mangels hinreichender Bestimmtheit keine wirksame Erbeinsetzung vor, OLG Köln, Beschluss vom 14.11.2016, Az.: 2 Wx 536/16. Insbesondere unbestimmt sind die Begriffe der „Pflege“ und des „Begleitens“.

 

Text erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer

Fachanwalt für Erbrecht

06.04.2017

 

 

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