Erbrecht: Greift die Pflichtteilsstrafklausel, wenn der Pflichtteilsberechtigte die Erbenstellung angreift?
Die Erblasserin hatte mit ihrem Ehemann ein Berliner Testament errichtet, wonach der längerlebende Ehegatte alsAlleinerben eingesetzt wurde. Die gemeinsamen Abkömmlinge sollten die Schlusserben nach dem Ableben des längerlebenden Ehegatten sein. Die Abkömmlinge sind daher auf den ersten Erbfall enterbt. Im Testament ist auch eine sog. Pflichtteilsstrafklausel enthalten, wonach die Schlusserbeneinsetzung des Abkömmlings, der den Pflichtteil geltend macht, entfällt. Die Tochter hatte nach dem Tod des vorverstorbenen Vaters die Wirksamkeit des Testaments, wonach die Mutter Alleinerbin sein sollte, unter Bezug auf angebliche Auffälligkeiten des Testaments angegriffen. Sie konnte sich damit jedoch nicht durchsetzen. Nach dem Tod der Mutter beantragte die Tochter den Erlass eines gemeinschaftlichen Erbscheines, wonach sie und ihr Bruder als jeweils hälftige Miterben nach der Mutter ausgewiesen werden sollten. Der Bruder beantragte hingegen den Erlass eines Erbscheins, der ihn als Alleinerben ausweisen sollte. Er vertrat die Auffassung, dass das Bekämpfen der Alleinerbenstellung des überlebenden Ehegatten ebenfalls die Pflichtteilsstrafklausel auslösen würde.
Dies sah das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 06.12.2018, Az. 31 Wx 374/17, anders: Mit dem Antrag auf Einziehung des Erbscheins der Mutter sei – im Gegensatz zum Pflichtteilsverlangen – noch kein aktiver Eingriff der Tochter auf das Nachlassvermögen der Mutter verbunden.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Wemmer
Fachanwalt für Erbrecht
WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Tel.: +49 (0)361 56 56 2-0
Fax.:+49 (0)361 56 56 2-36
E-Mail:
Anfahrt mit dem Auto
Anfahrtsskizze (PDF)
Parkmöglichkeit direkt am Haus (Parkhaus Reglermauer) Routenplaner: Google Maps
-
Ist ein Erlassvertrag hinsichtlich des Pflichtteils des behinderten Beziehers von Sozialleistungen s...
Nein, nach Auffassung des OLG Hamm ist der Verzicht eines geschäftsfähigen behinderten Menschen au...
weiterlesen -
Ausschlagungsfrist verpasst! Was nun?
Die Frist zur Ausschlagung einer Erbschaft beträgt i.d.R. nur 6 Wochen. Dieser Zeitraum reicht kaum...
weiterlesen