Erbrecht: Anspruch auf Nutzungsentschädigung bei alleiniger Nutzung einer Immobilie durch Miterben
Das OLG Rostock hatte über den häufig vorkommenden Fall, dass ein Miterbe alleine eine im Nachlass befindliche Immobilie nutzt, zu entscheiden. Mit Beschluss vom 19.03.2018, AZ. 3 U 67/17, hat das OLG festgestellt, dass jeder Miterbe berechtigt ist, eine im Interesse aller Miterben stehende Verwaltung und Benutzung der Immobilie zu verlangen. Zur Begründung eines Anspruchs auf Zahlung einer Nutzungsentschädigung ist dies erforderlich. Grundsätzlich entscheiden die Miterben darüber durch formfreien Beschluss. Ein die Stimmenmehrheit besitzender Miterbe kann ohne besondere Förmlichkeiten einen derartigen Mehrheitsbeschluss alleine fassen. Zur Wirksamkeit dieses Beschlusses ist es – so das OLG – nicht erforderlich, der Minderheit ausreichend Zeit zu geben.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Wemmer
Fachanwalt für Erbrecht
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