Energierecht – ´Kraft-Wärme-Kopplung`
Zum Begriff der Kraft-Wärme-Kopplungsanlage – Auslegungsfragen zum KWKG 2017
Das Recht der Kraft-Wärme-Kopplung hat bisher mehrere KWK-Anlagen an einem Standort – unter gewissen Voraussetzungen ihrer Verklammerung i. S. von unmittelbar miteinander verbundenen Anlagen, § 7 Abs. 7 KWKG 2016 – als eine KWK-Anlage im Rechtssinne behandelt. Die jüngste legislative Entwicklung in Gestalt des KWKG 2017 sowie des EEG 2017 konfrontiert die Betreiber von mehreren KWK-Anlagen an einem Standort, insbesondere im Falle einer Modernisierung von Bestandsanlagen sowie deren Erweiterung durch Errichtung neuer Anlagen mit neuen rechtlichen Begriffen und Anforderungen, was in der Praxis zu Unsicherheiten führt. Der folgende Beitrag unternimmt es, hierzu rechtliche Lösungshinweise für die Praxis zu entwickeln und ist in der Zeitschrift ET, ENERGIEWIRTSCHAFTLICHE TAGESFRAGEN (2017), Heft 4, Seite 53, veröffentlicht.
Aufsatz und Text wurde verfasst von Rechtsanwalt Prof. Dr. Michael Lippert
03.04.2017
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