Mietrecht: Die Sozialbindung einer Eigentumswohnung kann ein Rechtsmangel sein!
Der Kläger kaufte eine gebrauchte Eigentumswohnung. Der Kaufvertrag enthielt einen umfassenden Gewährleistungsausschluss für Sachmängel. Der Verkäufer klärte den Käufer nicht darüber auf, dass es sich bei der Wohnung um öffentlich geförderten Wohnraum handelte und die Mieter einen Berechtigungsschein benötigten. Als der Käufer dies feststellte, forderte er vom Verkäufer die Rückabwicklung des Kaufvertrages. Zu Recht, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 14.09.2018, AZ. V ZR 165/17.
Selbst wenn sich der Gewährleistungsausschluss nicht nur auf Sachmängel, sondern auch auf Rechtsmängel bezöge, könnte sich der Verkäufer bei einem arglistigen Verschweigen nicht auf den Haftungsausschluss berufen. Der Verkäufer müsse auf eine Sozialbindung ungefragt hinweisen.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Wemmer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsgesetz
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