Das verschwundene Testament
Wenn ein Testament nicht auffindbar ist, so kann nicht davon ausgegangen werden, dass es der Erblasser vernichtet und somit widerrufen hat. Vielmehr kann das Nachlassgericht nach wie vor von dessen Gültigkeit ausgehen. Der Nachweis der Formgültigkeit und des Inhalts des Testament ist mit allen zulässigen Beweismitteln möglich. Allerdings sind an den Nachweis strenge Anforderungen zu stellen, OLG Frankfurt, Beschluss vom 16.02.2021.
Mitgeteilt von Michael Wemmer
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