Erbrecht: Das Facebook-Konto – oder der digitale Nachlass

Beim Landgericht Berlin hatte die Mutter ihrer verstorbenen 15-jährigen Tochter gegen Facebook auf Zugang zu deren Facebook-Konto geklagt. Sie erhoffte sich, dadurch Hinweise für deren Tod zu erhalten. Facebook hatte sich geweigert, ihr den Zugang zu gewähren.

Zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin am 17.12.2015 entschied.

Die sich aus dem zwischen Facebook und der Erblasserin abgeschlossenen Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten sind auf die Mutter als Erbin ihrer Tochter übergegangen, mithin auch das Recht, Zugang zu dem Nutzerkonto zu haben, denn das Recht der Gesamtrechtsnachfolge gilt auch für die höchstpersönlichen Daten im Nachlass. Das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers steht einem Zugang schon deshalb nicht entgegen, weil die Erziehungsberechtigten die Sachwalter ihres Kindes sind.

Landgericht Berlin, Urteil vom 17. Dezember 2015, 20 O 172/15 (bei Redaktionsschluss noch nicht rechtskräftig)

Urteil aufgehoben mit Urteil des Kammergerichts vom 31.05.2017, Az. 21 U 9/16!

Dieser Text wurde erstellt von Michael Wemmer

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