Mietrecht: Beabsichtigte Nutzung als Ferienwohnung kann Eigenbedarf sein!
Ein Vermieter hatte gegenüber seinem Mieter eine Eigenbedarfskündigung mit der Begründung, er benötigte die Wohnung für die Familien seiner Kinder etwa zweimal pro Jahr für jeweils ein bis zwei Wochen als Ferienwohnung, ausgesprochen. Zu Recht, stellte der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 21.08.2018, AZ. VIII ZR 186/17, fest. Trotz des relativ geringen Umfangs der beabsichtigten Nutzung sei die Kündigung von vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen getragen und nicht rechtsmissbräuchlich.
Mitgeteilt von Michael Wemmer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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