Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten im Hinblick auf Schenkungen des Erblassers
Die Auskunftspflicht des Erben in Bezug auf die Schenkungen des Erblassers ist nicht von der Höhe der Zuwendung abhängig, sondern allein von ihrer abstrakten Pflichtteilsrelevanz. Dabei darf der Erbe die rechtliche Würdigung nicht vorab selbst vornehmen, sondern muss dem Pflichtteilsberechtigten die Umstände offenlegen, damit dieser sie nachvollziehen und überprüfen kann. Dies gilt auch für eine bei der Pflichtteilsberechnung nicht zu berücksichtigende Anstandsschenkung, denn der Pflichtteilsberechtigte soll selbst über den Charakter der Schenkung befinden, OLG Hamm, Beschluss v. 09.03.2021, Az. I-10 U 90/20.
Mitgeteilt von Michael Wemmer
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