Erbrecht: Einsichtsrecht in den Text eines Testaments
Bestehen bei einem mit Testament Bedachten Zweifel, ob er nur Vermächtnisnehmer ist, oder ob die Auslegung des ihm übermittelten Textteiles nicht auch ergeben kann, dass er Miterbe geworden ist, so steht ihm ein Einsichtsrecht am gesamten Testament zu. Der Bedachte muss in die Lage versetzt werden können, Wertungen des Erblassers anhand des vollständigen Testaments nachzuvollziehen, so das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 23.09.2016, Az.: I-3 Wx 115/16.
Text erstellt von
Rechtsanwalt Michael Wemmer
Fachanwalt für Erbrecht
30.01.2017
WEISSKOPF Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Bahnhofstraße 4a
99084 Erfurt
Tel.: +49 (0)361 56 56 2-0
Fax.:+49 (0)361 56 56 2-36
E-Mail:
Anfahrt mit dem Auto
Anfahrtsskizze (PDF)
Parkmöglichkeit direkt am Haus (Parkhaus Reglermauer) Routenplaner: Google Maps
-
Abstandnahme vom Pflichtteilsanspruch nach Kenntnis von der Pflichtteilsstrafklausel
Es fehlt an einer ernsthaften Geltendmachung des Pflichtteils, wenn der Pflichtteilsberechtigte den ...
weiterlesen -
Berechnung eines Wohnungsrechts
Das OLG Celle hat in seinem Urteil vom 24.10.2022 (Az. 6 U 11/22) die von der herrschenden Rechtspre...
weiterlesen