Erbrecht: Einsichtsrecht in den Text eines Testaments

Bestehen bei einem mit Testament Bedachten Zweifel, ob er nur Vermächtnisnehmer ist, oder ob die Auslegung des ihm übermittelten Textteiles nicht auch ergeben kann, dass er Miterbe geworden ist, so steht ihm ein Einsichtsrecht am gesamten Testament zu. Der Bedachte muss in die Lage versetzt werden können, Wertungen des Erblassers anhand des vollständigen Testaments nachzuvollziehen, so das OLG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 23.09.2016, Az.: I-3 Wx 115/16.

 

Text erstellt von

Rechtsanwalt Michael Wemmer

Fachanwalt für Erbrecht

30.01.2017

 

 

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