Immobilienrecht: Kein Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Verlegung einer neuen Stromzuleitung für Elektroauto-Ladestation
Das Landgericht München hat mit Urteil vom 21.01.2016, Az.: 36 S 2041/15, festgestellt, dass Ladestationen für Elektroautos in bestehenden Tiefgaragen bislang noch nicht zum Mindeststandard gehören, und dass deshalb dem Eigentümer eines Stellplatzes kein Anspruch gegen die anderen Wohnungseigentümer auf Zustimmung zur Herstellung einer neuen Stromleitung vom Hausverteiler zum Zwecke der Errichtung einer Ladestation für ein Elektroauto zusteht. Die begehrte Maßnahme sei eine bauliche Veränderung, die die übrigen Eigentümer über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtige, so das Landgericht. Auch die Einordnung der Maßnahme als Modernisierung würde nur besagen, dass darüber mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden könnte, führe aber nicht zu einem Anspruch des einzelnen Wohnungseigentümers.
Dieser Text wurde erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer;Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Erbrecht
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