Arbeitsrecht: Freistellung unter Anrechnung von Urlaub

Eine Freistellungserklärung des Arbeitgebers mit der auch die Erfüllung von noch bestehenden Urlaubsansprüchen verbunden sein soll, bedarf der Bestimmtheit.
Der Arbeitnehmer muss erkennen, dass der Arbeitgeber ihn zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub von der Arbeitspflicht in einem konkreten Zeitraum freistellen will; vgl. BAG 9 AZR 650/07, 9 AZR 455/13.

Dieser Text wurde erstellt von Rechtsanwältin Dr. Gudrun Mandler

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