Mietrecht: Immer wieder Schönheitsreparaturen!
Mit Urteil vom 22.08.2018, Az. VIII ZR 277/16, hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Schönheitsreparaturklauseln bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung auch dann unwirksam sind, wenn mit dem Vormieter eine “Renovierungsvereinbarung” abgeschlossen wurde. Eine derartige Vereinbarung sei auf den Mieter und Vormieter beschränkt und soll keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der im Mietvertrag zwischen Vermieter und neuem Mieter enthaltenen Verpflichtungen nehmen können.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Michael Wemmer
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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