Gewerberaummietrecht: Berufung auf Schriftformverstoß kann treuwidrig sein

Die Berufung auf einen Verstoß gegen das Schriftformerfordernis (hier: Änderung einer Staffelmietvereinbarung) ist unredlich und sittenwidrig, wenn der Verstoß auf einer nachträglichen Änderung des Mietvertrages beruht, die einseitig den Mieter begünstigt. So das Landgericht Berlin in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu § 550 BGB, LG Berlin, Beschluss vom 16.08.2016, Az.: 67 S 209/16.

 

Text verfasst von Rechtsanwalt Michael Wemmer

Fachanwalt für Erbrecht und Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

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