Erbrecht: Das nicht mehr auffindbare Testament
Ein Testament, das nicht mehr auffindbar ist, ist nicht alleine aus diesem Grund unwirksam. Derjenige, der sich darauf beruft, muss allerdings den Inhalt und die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Form des Testaments beweisen. Hierzu kann, so das Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom o2.12.2016, 2 Wx 550/16, eine Kopie des verloren gegangenen Testaments ausreichen.
Text erstellt von Rechtsanwalt Michael Wemmer
Fachanwalt für Erbrecht
30.06.2017
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