Lebensmittelrecht

Das Lebensmittelrecht ist ein sehr spezialisiertes Rechtsgebiet aus dem allgemeinen Bereich des öffentlichen Wirtschaftsverwaltungsrechts und des Wettbewerbsrechts. Es ist durch eine Vielzahl spezieller gesetzlicher Regelungen charakterisiert, welche insbesondere an vorrangigen europäischen Verordnungen überlagert werden.

Wir beraten Sie zur

  • Bewerbung und Etikettierung von Lebensmittelprodukten (Lebensmittelkennzeichnung, Lebensmittelinformationsverordnung),
  • Bewerbung von Produkten, Rückrufen,
  • Vertriebs- und Herstellungsverträge,
  • Auseinandersetzung mit Lebensmittelüberwachung,Vertretung gegenüber Überwachungsbehörden,
  • wettbewerbs- und markenrechtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Lebensmittelrecht.

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