Handelsrecht

Das Handelsrecht ist ein Sonderrecht für die Kaufleute, welches im Handelsgesetzbuch (HGB) überwiegend geregelt ist. Hier beraten wir zu folgenden Rechtsgebieten:

  • Handelsvertreterrecht und Gestaltung von Handelsvertreterverträgen, Beendigung, Kündigung des Handelsvertretervertrages, Handelsvertreter-Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB;
  • Franchise-Recht und Gestaltung von Franchiseverträgen, Beratung bei Auseinandersetzungen zwischen Franchisenehmer und Franchisegeber, Gestaltung von Franchisesystemen;
  • Vertriebsrecht: Beratung bei allen weiteren Fragen des Vertriebsrechts;
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: auch das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man zum Handelsrecht zurechnen, auch wenn das AGB-Recht in den §§ 305-311 BGB geregelt ist. Hierzu entwerfen wir Allgemeine Geschäftsbedingungen.

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